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Channel: Kommentare zu: Kristina Schröder (CDU): Die Kindergeldpläne der SPD ändern nichts – Stimmt so nicht
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Von: Maria Fischert-schölling

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Frau Schröder äußert sich
1.nur zum Kindergeld für Geringverdiener und
2.stellt fest, dass sich für die nichts ändert.
Was sich ändert und für wen sich was ändert ist jedoch
genau bei der SPD in folgenden Quellen nachzulesen
Im SPD Regierungsprogramm 2013-2017 S.54
https://www.spd.de/scalableImageBlob/96686/data/20130415_regierungsprogramm_2013_2017-data.pdf
“Deshalb werden wir den
Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Mit unserem „sozial gestaf
felten Kindergeld” werden wir ein einkommensabhängiges Kindergeld für geringe und
untere mittlere Einkommen einführen, in das wir den bisherigen Kinderzuschlag integ
rieren. Es wird künftig
Familien mit kleineren Einkommen überdurchschnittlich fördern
und nicht mehr die mit den höchsten Einkommen. Beispielsweise sollen berufstätige
Familien mit zwei Kindern und einem Einkommen von unter 3.000 Euro monatlich
künftig ein um bis zu 140 Euro pro Kind und Monat
erhöhtes Kindergeld
erhalten.”

und in Das neue Kindergeld der SPD
http://www.spd.de/aktuelles/Kindergeld/
“Nur leider beantragen nicht alle, denen der Kinderzuschlag zusteht diese Leistung. Das hat unterschiedliche Gründe. Das Antragsverfahren ist kompliziert und aufwendig. Nur 5 Prozent der Gesamtbevölkerung ist der Kinderzuschlag bekannt. Selbst von den Beziehern des Kinderzuschlags können nur 45 Prozent gut Auskunft über die Details der Leistung geben. Darüber hinaus erhalten viele Antragsteller eine Ablehnung, in 2011 wurden 63 Prozent der gestellten Anträge abgelehnt. Die wenigsten können vor Antragstellung sagen, ob sie Ansprüche haben oder nicht. Zum anderen stellen nur etwa ein Drittel derjenigen, die Ansprüche auf den Kinderzuschlag haben diesen Antrag.”u.s.w.

Frau Schröders Aussage stimmt nicht.
Sogar für für den Teil von Geringverdienern, der weitehin 324€ ,z.Zt. Kindergeld und Kinderzuschlag, dann neues Kindergeld monatlich bekommen wird, ändert sich etwas, nämlich der bürokratische Aufwand. Es wird einfacher, so wird dieser Kreis das Geld leichter erhalten. ( http://www.bundesagenturfuerarbeit.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kiz1-Antrag.pdf), und der Kreis der Empfänger
ist vergrößert um diejenigen, die wegen der Vereinfachung
der Beantragung in den Genuss der Zahlung kommen und den
folgenden begünstigten Kreis.
” Zusätzlich wird der Kreis der begünstigten Familien bei zwei Kindern bis auf circa 3000 Euro Bruttoeinkommen ausgeweitet. Der heutige Kinderzuschlag läuft bei etwa 2.300 Euro Bruttoeinkommen aus.”


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